Vorbereitungskurs PLUS für Ergänzungsprüfung zum/zur Notfallsanitäter/in (200 h)

Für Rettungsassistenten*innen, die eine Berufserfahrung über 5 Jahre im aktiven Rettungsdienst (gemäß § 32 Abs. 2 des NotSanG) nachweisen können, gibt es die Möglichkeit, direkt an einer Ergänzungsprüfung teilzunehmen. Ein Anpassungslehrgang ist hier gesetzlich nicht vorgesehen.

Hinweis: 

Dieser Lehrgang war gemäß Bildungsfreistellungsgesetz genehmigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier - www.bildungsfreistellung.de

Diese Lehrgänge werden nicht mehr angeboten. Die Übergangsregelung des Notfallsanitätergesetzes ist mit dem 31.12.2023 ausgelaufen.