Für Rettungsassistenten*innen, die eine Berufserfahrung über 5 Jahre im aktiven Rettungsdienst (gemäß § 32 Abs. 2 des NotSanG) nachweisen können, gibt es die Möglichkeit, direkt an einer Ergänzungsprüfung teilzunehmen. Ein Anpassungslehrgang ist hier gesetzlich nicht vorgesehen.
Hinweis:
Dieser Lehrgang ist gemäß Bildungsfreistellungsgesetz genehmigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier - www.bildungsfreistellung.de
Hinweis:
Die Übergangsregelung des NotSanG läuft zum 31.12.2023 aus. Dies ist der letzte Lehrgang dieser Art, den wir als Bildungseinrichtung anbieten. Wichtig! Alle Erstprüfungen Notfallsanitäter*in müssen bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt sein.
Der Vorbereitungskurs hat das Ziel, unter Nutzung Ihrer vorhandenen Berufserfahrung die unterscheidenden Inhalte zu behandeln und Sie auf die anstehenden Ergänzungsprüfungen vorzubereiten.
Die Ergänzungsprüfungen sind inhaltlich für jeden Mitarbeiter mit Berufserfahrung gleich.
Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfungen bestehen aus einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
Praktische Prüfung 2 praktische Fallbeispiele - internistischer und traumatologischer Notfall - pro Fallbeispiel ist eine Zeit von 40 min vorgesehen (Teamprüfung)
Mündliche Prüfung Fragen aus den Themenbereichen 3, 6 und 7 (siehe weiter unten) mit einer Dauer von mindestens 20 min und maximal 40 min (Einzelprüfung)
Das Ergebnis wird in „bestanden“ und „nicht bestanden“ festgelegt.
Folgende Themenbereiche werden in den Ergänzungsprüfungen behandelt und bilden somit auch eine Grundlage für den Anpassungslehrgang:
Themenbereich 3:
Kommunikation und Interaktion sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Menschen (…)
Themenbereich 6:
Handeln im Rettungsdienst an Qualifikationskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen (…)
Themenbereich 7:
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes (…)
Laut NotSanG gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Vorbereitungskurs für Mitarbeiter, welche eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren haben. Die Voraussetzungen für eine Ergänzungsprüfung in diesem Falle leiten sich ebenfalls aus dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) ab.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Absolvierung der Ergänzungsprüfungen:
Nachweis der mindestens 5-jährigen Tätigkeit im Rettungsdienst
Antrag auf Anerkennung der Berufserlaubnis Rettungsassistenz und der Berufserfahrung (BE).
Formulare für den Antrag sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Weimar (Hinweis:dieser Link führt Sie auf eine andere Seite - Sie verlassen diese Webseite.)
Ansprechpartnerin im Landesverwaltungsamt Weimar ist Frau Janina Schubert: +49 361 573321328 (Janina.Schubert@tlvwa.thueringen.de)
Bitte beantragen Sie dies bereits, sobald es möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Einladung zum Lehrgang.
Gerne unterstützen wir Sie beim Beantragungsprozess - Sie können uns diesbezüglich kontaktieren.
Ihre Berufserfahrung (BE) und der Vorbereitungskurs erlauben es, Sie auf die Ergänzungsprüfungen vorzubereiten. Diesen Prozess möchten wir zusätzlich mit neuen Methoden unterstützen, da 80 Stunden im Verhältnis zu den Anpassungslehrgängen doch recht kurz sind.
Alle Aus- und Weiterbildungen, Anpassungslehrgänge sowie die Vorbereitungskurse werden durch weitere moderne Lernmöglichkeiten unterstützt. Unsere Schule hat hier seit über 10 Jahren Erfahrung und wird Sie gut auf die Ergänzungsprüfungen vorbereiten können.
Im Rahmen der Vorbereitungskurse werden Sie neben der Nutzung spezieller Fachliteratur und Unterlagen unserer Lehrkräfte auch durch unsere Lernplattform und Online-Unterrichte (virtuelle Klassenzimmer) unterstützt. Dies ist bereits in Ihren Lehrgang integriert und kostet nichts extra. Bereits unsere Rettungsassistentenausbildungen haben sich mit dieser Lernmöglichkeit auf die Prüfungen vorbereitet. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, welche ein Lernen interessanter, effektiver und mit mehr Spaß ermöglicht. Sie können hierfür Ihren PC, Notebook, Handy, Tablet usw. nutzen.
Wie diese Systeme angewendet werden, bekommen Sie im Rahmen des Einführungsseminars vermittelt. Es ist sehr einfach und intuitiv gestaltet. Sie entscheiden selbst, wie sehr Sie dies nutzen möchten.
Der Vorbereitungskurs umfasst eine Dauer von 200 Unterrichtseinheiten. Diese werden in Blockwochen durchgeführt und ermöglichen so eine berufsbegleitende Durchführung neben Ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst.
Hinweis: Dieser Lehrgang ist gemäß Bildungsfreistellungsgesetz genehmigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier - www.bildungsfreistellung.de
Termine
NFS-VP17
06. März - 30. Juni 2023
Block 1 (Schule)
06.03.2023 - 10.03.2023
Block 2 (Schule)
20.03.2023 - 24.03.2023
Block 3 (Schule)
22.05.2023 - 26.05.2023
Block 4 (Schule)
19.06.2023 - 23.06.2023
Block 5 (Schule)
26.06.2023 - 30.06.2023
Prüfungszeitraum: 03.07.2023 - 15.09.2023
Anmeldefrist: 15.02.2023
Ergänzungsprüfungen
Die Prüfungen sind jeweils direkt im Anschluss an die Vorbereitungskurse geplant und beantragt. Eine Entscheidung trifft hier die durchführende Behörde - das Landesverwaltungsamt in Weimar - und natürlich Sie.
Wünschen Sie eine Übernachtung, wenden Sie sich bitte an unsere Einrichtung. Wir haben verschiedene Zimmerkategorien. Hier können Sie weitere Informationen erhalten.
Hinweis: Der Vorbereitungskurs Ergänzungsprüfung (NFS (80h) oder (200h) wird nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz als Bildungsveranstaltung anerkannt.