Fortbildung ist das A und O in der beruflichen Tätigkeit. Insbesondere in einem Bereich wie dem Rettungsdienst. Täglich wird das Rettungsdienstpersonal mit den verschiedensten Anforderung konfrontiert.
Hier spielt die aktuelle Qualifikation keine Rolle. Für den Rettungsdienst in Thüringen wird die Fortbildungspflicht durch die Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals (NäRettPersWBDV TH) geregelt. Wir bieten ein breites Angebot an Fortbildungen an.
Alle Fortbildungen sind gemäß der Verordnung anerkannt.